| Bewerbungsfrist: | 31. Januar 2012 (für das Sommersemester 2012) | ||
| Jährliche Studiengebühr: | ≈ € 615 - | ||
| Location: | Berlin / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 36 Monate | Beginn: | April |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Credits (ECTS): | 180 | ||
| Sprachen: | Deutsch | ||
Sowohl für die rechts- und sozialstaatliche Entwicklung als auch die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaftsstandorten ist eine funktionsfähige und qualitätsorientierte Verwaltung unabdingbar. Angesichts zunehmend komplexer und beschleunigter Arbeitsprozesse steigt in der öffentlichen Verwaltung der Bedarf nach qualifiziertem Personal.
Hierauf reagiert die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin mit der Einrichtung des Bachelor-Fernstudiengangs Öffentliche Verwaltung (ÖV). Der erste Studienjahrgang nimmt im Sommersemester 2012 sein Studium auf.
Der vom Fernstudieninstitut in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich "Öffentliche Verwaltung" der HWR Berlin angebotene Bachelor ÖV ist aktuell der einzige auf die öffentliche Verwaltung spezialisierte Bachelorstudiengang der berufsbegleitend absolviert werden kann.
Um die Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit im Bildungssystem zu fördern, richtet er sich nicht nur an berufserfahrene Verwaltungsmitarbeiter-innen und Verwaltungsmitarbeiter mit Hochschulzugangs-berechtigung, sondern ermöglicht auch beruflich Qualifizierten den Hochschulzugang ohne Abitur.
Im Rahmen des Studiums können beruflich erworbene Kompetenzen sowie theoretische und praktische Kenntnisse angerechnet werden.
Der erfolgreiche Abschluss des Studiengangs führt zum akademischen Grad eines „Bachelor of Arts" (B.A.).
Die Regelstudienzeit des Bachelor-Fernstudiengangs Öffentliche Verwaltung (ÖV) beträgt sechs Fachsemester. Das Studium ist modularisiert aufgebaut. Es gliedert sich in Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer, Projekte sowie praktikumsvor- und nachbereitende Lehrveranstaltungen.
Integraler Bestandteil des Studiums ist ein Praktikum im Umfang von 52 Wochen, das zwischen dem zweiten und fünften Fachsemester als Längsschnittpraktikum im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst absolviert wird.
Im Studium werden Fachwissen und Schlüsselkompetenzen u. a. zu folgenden Themenfeldern vermittelt:
* Handeln, Steuerung und Kontrolle in der Verwaltung
* Wechselwirkungen zwischen Gesellschaft und Verwaltung unter Berücksichtigung sozialer, politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen
* Prinzipien, Instrumente, Subjekte und Objekte des Staats- und Verwaltungsrechts
* Privatrechtliche Prinzipien und Instrumente
* Verwaltungsmodernisierung
* europäische und internationale Dimensionen der Verwaltung
* Personal- und Sozialmanagement in der Verwaltung
* Verwaltungswissenschaft in Theorie und Praxis
* Juristische und ökonomische Falllösungstechniken
* Entscheidungen in komplexen Handlungssituationen
Zulassungsberechtigt sind
1. berufserfahrene Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter mit Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeinen Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife). Eine hinzukommende abgeschlossene Berufsausbildung wird im Auswahlverfahren durch zusätzliche Punkte honoriert.
oder/ und
2. beruflich Qualifizierte ohne Allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife gem. § 11 BerlHG. Zulassungsberechtigt über diese Regelungen sind u. a.:
Personen mit einer bestandenen Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen
Personen, die eine Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne des §34 Schulgesetzes oder eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen haben,
Personen, die in einem zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlichen Beruf (siehe Studienordnung des Fernstudiengangs) eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und im erlernten Beruf mindestens drei Jahre tätig waren.
Since the introduction of the Bachelor and Master degrees, the programmes have been regularly subject to the accreditation procedures (initial accreditation and re-accreditation) required under the statutory provisions in the Framework Act for Higher Education (Hochschulrahmengesetz - HRG). This accreditation process adds qualitative evaluation to the previous requirement of state certification for degree programmes. Accreditation is designed to provide a guarantee of professional and substantive standards by evaluating such factors as programme design, ease of study ('studyability'), quality of teaching and professional relevance. The requirements for accrediting new study programmes include a modular structure and a Credit Points system that reflects the students' actual workload. The accreditation process is carried out by external accrediting agencies.
The Berlin School of Economics and Law was quick to introduce external accreditation for its degree programmes. As a result, nearly all the University's programmes have been successfully awarded the initial accreditation stamp.
You can contact Mandy Wegner, LL.M. to ask a question about Öffentliche Verwaltung - berufsbegleitendes Fernstudium at Berlin School of Economics and Law.
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